Historischer Urnengang in der Schweiz



Die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer haben sich am 3. März 2013 mit deutlicher Mehrheit für eine Verschärfung des Aktienrechts ausgesprochen und somit für eine Stärkung der Aktionärsrechte bei im In- und Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften votiert (siehe Initiativtext des Komitees ‚gegen die Abzockerei PDF).

Das eindeutige Volksverdikt hat im Ausland für viele, positive Kommentare gesorgt und dürfte weltweit als Referenz im Umgang mit Managerlöhnen dienen. Der Urnenausgang ist geeignet, ein differenzierteres Bild der Schweiz in die Welt zu tragen. Zusammen mit der Weissgeldstrategie könnte der kleinen Schweiz die gewünschte Neupositionierung gelingen.

Wie die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Frau Bundesrätin Sommaruga, an einer Medienkonferenz erläutert hat, werden die 24 Forderungen der Initiative einen neuen Bestandteil der Bundesverfassung bilden, wobei diese wie andere Verfassungsbestimmungen auch, nicht direkt anwendbar sein werden. Das Parlament muss die Forderungen noch auf Gesetzesstufe umsetzen (betrifft Aktienrecht, Strafrecht und Pensionskassen). Der Verfassungstext verlangt, dass der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme der Volksinitiative eine provisorische Ausführungsverordnung erlässt. Der Bundesrat wird diese Verordnung also bis zum 3. März 2014 verabschieden. Die provisorische Ausführungsverordnung gilt dann so lange, bis die nötigen Bestimmungen auf Gesetzesstufe in Kraft treten. Bis das Gesetz steht, müssen noch viele Detailfragen geklärt werden. Die Auseinandersetzung mit dem Thema wird somit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene weitergehen.


Visual Finance – The Power of Arguments.